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   BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62   

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https://dejure.org/1963,835
BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62 (https://dejure.org/1963,835)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1963 - Ib ZR 69/62 (https://dejure.org/1963,835)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 (https://dejure.org/1963,835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Vorvertrag zur Verpflichtung des Abschlusses eines Hauptvertrages mit dem Gegenstand der Übertragung der Auswertungsrechte an drei Filmen - Voraussetzung für den wirksamen Abschluss eines Vorvertrages unter dem Aspekt des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1247
  • MDR 1963, 563
  • DB 1963, 690
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Bei der daneben zulässigen abstrakten Schadensberechnung dagegen genügt es, wenn der Gewinn "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393).

    Diese Würdigung aber liegt durchaus im Rahmen des dem Gericht bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO zustehenden Ermessensspielraums (BGHZ 29, 393, 398, 400) [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58].

  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50

    Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Lediglich um klarzustellen, daß im Streitfall nur ein ursprüngliches subjektives Unvermögen der Beklagten zur Verschaffung der Filmauswertungsrechte gegeben ist, für das die Beklagte ohne Rücksicht auf Verschulden einzustehen hat (vgl. BGHZ 2, 331; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 2. Aufl. S. 317 ff), weist das Berufungsgericht darauf hin, daß die Beklagte sich die Filmauswertungsrechte von dritter Seite habe beschaffen können.
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Bei der sog. konkreten Schadensberechnung sind nun zwar die besonderen Vorkehrungen und Anstalten, aus denen die Gewinnerwartung hergeleitet wird, stets im einzelnen darzulegen und zu beweisen (BGHZ 2, 310, 314) [BGH 19.06.1951 - I ZR 118/50].
  • BGH, 20.06.1958 - I ZR 132/57

    Subverlagsvertrag

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Soweit die Formbedürftigkeit des Hauptvertrages auf Parteivereinbarung beruht, ist es vielmehr Auslegungsfrage, ob sich das vereinbarte Formerfordernis nach dem Willen der Vertragsparteien auch auf einen Vorvertrag beziehen soll (BGH NJW 1958, 1531 [BGH 20.06.1958 - I ZR 132/57]).
  • BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Damit aber erübrigte sich eine Nachfristsetzung, die bei dieser Sachlage nur eine leere Form bedeutet hätte (RGZ 56, 234; BGH WM 1957, 1342; BGB-RGRK 11. Aufl. § 326 BGB Anm. 15).
  • RG, 22.02.1905 - I 473/04

    Ist, wenn in einem Verlagsvertrag dem Verleger das Recht für die erste Auflage

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Auch wenn über einzelne Punkte eines Vertrages noch keine Einigung erzielt ist, kann der übereinstimmende Wille der Parteien dahin gehen, bereits vor Regelung dieser Punkte eine vertragliche Bindung eintreten zu lassen (RGZ 60, 174, 178).
  • BGH, 12.07.1995 - VIII ZR 219/94

    Rechtsnatur und Verletzung einer Mindestabnahmepflicht; Entbehrlichkeit der

    Für den Fall, daß der eine Teil den nach einem Vorvertrag geschuldeten Abschluß des Hauptvertrages grundlos verweigert, ist allerdings in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß der andere Teil im Wege des Schadensersatzes nach §§ 286, 326 BGB grundsätzlich sein Interesse an der Erfüllung des Hauptvertrages ersetzt verlangen kann (BGH, Urteil vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 149/58 = LM BGB § 162 Nr. 3 unter II; Urteil vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 = NJW 1963, 1247; Senatsurteile vom 18. Januar 1989 - VIII ZR 311/87 = WM 1989, 445 = NJW 1990, 1233 [BGH 18.01.1989 - VIII ZR 311/87] und vom 20. September 1989 - VIII ZR 143/88 = WM 1989, 1769 = NJW 1990, 1234, jeweils unter II 1).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 5 U 192/06

    Grundstückskaufvertrag; Prozessvergleich: Anspruch auf den Abschluss eines

    Soweit die Kläger den Beklagten zu 2. auf Zahlung in Anspruch nehmen, ist anerkannt, dass der andere Vertragsteil grundsätzlich sein Interesse an der Erfüllung des Kaufvertrages ersetzt verlangen kann, wenn der Verkäufer die Leistung aus dem künftigen Hauptvertrag schuldhaft subjektiv unmöglich macht, indem er das Kaufobjekt anderweitig veräußert (BGH NJW 1963, 1247; NJW 1990, 1233, 1234).
  • BGH, 18.01.1989 - VIII ZR 311/87

    Abschluss eines Geschäftsübertragungsvertrages - Übernahme eines Busbetriebes -

    Machte sich der Beklagte die Leistung aus dem künftigen Hauptvertrag, nämlich die Übertragung des Busbetriebes auf den Kläger, schuldhaft dadurch subjektiv unmöglich, daß er - wie dies das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei feststellt - seine Busse an die A. GmbH verkaufte, ihr auch die Geschäftsverbindungen übertrug und zugleich sein Gewerbe abmeldete, so kann der Kläger grundsätzlich sein Interesse an der Erfüllung des Hauptvertrages ersetzt verlangen (z.B. BGH Urteil vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 = NJW 1963, 1247; Henrich, Vorvertrag, Optionsvertrag, Vorrechtsvertrag, 1965, S. 215 f).
  • BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75

    Architektenbindung bei Grundstückskauf

    Dabei kann auch in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob der Kläger seinen Anspruch wegen Nichterfüllung des Vorvertrages hätte durchsetzen können (vgl. BGH NJW 1963, 1247 Nr. 2) oder ob dieser Anspruch, wovon der erkennende Senat in dem Urteil BGHZ 60, 28 auszugehen hatte (insoweit nur in WM 1973, 172 abgedruckt), wegen Verletzung des Vertrages zugunsten eines Dritten begründet gewesen wäre.
  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 168/84

    Überprüfung der Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei teilweise Annahme

    Zu dem noch im Streit befindlichen Ausspruch über die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten (Ziff. 2 des Urteilstenors) hat das Berufungsgericht lediglich bemerkt, der Schadensersatzanspruch rechtfertige sich aus § 286 BGB, und hat dazu auf das BGH-Urteil vom 15. März 1963, Ib ZR 69/62, NJW 1963, 1247 sowie auf Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. Vorbem. 46 vor § 145 BGB verwiesen.
  • BGH, 19.12.1968 - II ZR 138/67

    Entscheidung eines Rechtsstreits nach deutschem Recht nach Überprüfung des

    Deshalb müsse die Beklagte dem Kläger Schadenersatz wegen Nichterfüllung leisten (BGH NJW 1963, 1247).
  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 42/70

    Abschluss eines Vertrages über eine Auskiesung - Einbringen von Industriemüll und

    Sollte sie indes zu dem Abschluß eines solchen Vertrages verpflichtet gewesen sein, so würde ihre beharrliche Weigerung die Beklagte nicht nur zur Klage auf Abschluß des Hauptvertrages berechtigt haben, vielmehr stünden der Beklagten wegen der Weigerung der Klägerin auch Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung der ihr von der Klägerin nach dem abzuschließenden Hauptvertrage geschuldeten Leistung zu (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 149/58 - DM BGB § 162 Nr. 3 und BGH Urteil vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 - DM BGB § 145 Nr. 8; Henrich a.a.O. S. 195 f).
  • BGH, 06.11.1970 - I ZR 13/69

    Vorvertrag über Abschluss eines Regievertrages - Schadensersatzanspruch wegen

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt das Berufungsgericht an, daß bei dem Vorvertrag dem Berechtigten bei Verweigerung des Abschlusses des Hauptvertrages ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB zustehen kann (BGH NJW 1963, 1247).
  • BGH, 08.12.1972 - I ZR 43/71

    Vertraglicher Erfüllungsanspruch auf Zahlung einer Abstandssumme wegen des

    Er kann aber auch aus eben denselben Gründen den Abschluß des Hauptvertrages verweigern, ohne daß ihn aus dieser Nichterfüllung des Vorvertrags eine Schadensersatzverpflichtung nach § 326 BGB trifft (vgl. BGH LM Nr. 8 zu § 145 BGB = NJW 63, 1247).
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